Definition Lastenheft und Pflichtenheft

Manchmal ist es schwierig die Definitionen von einem Lasten- und Pflichtenheft auseinander zu halten. Daher haben wir kurz die beiden Definitionen zusammengestellt:

Ein Lastenheft wird typischerweise vom Auftraggeber (dem beschaffenden/ausschreibenden) Unternehmen erstellt. Hierbei werden alle Anforderungen, Erwartungen und Rahmenbedingungen für das Projekt bzw. die Software im Rahmen eines Konzepts als Lastenheft niedergeschrieben. Oft wird dieses Dokument dann an den Auftragnehmer (Software-Anbieter, Agentur oder Software-Integrator) weitergegeben und dient als Vertragsgrundlage. Des Weiteren stellt das Lastenheft den Rahmen für die Realisierung dar. Im Öffentlichem Vergaberecht wird auch sehr oft für ein Lastenheft die Bezeichnung Leistungsbeschreibung verwendet.

Von Auftragnehmerseite wird oftmals auf der Basis des Lastenhefts ein Pflichtenheft erstellt. Dieses Pflichtenheft ergänzt das Lastenheft um weitere Themen und Aspekte, wie zum Beispiel der Software-Anbieter genau die Anforderungen und Spezifikationen des Lastenhefts umsetzt (z. B. durch Einsatz einer Standard-Software oder durch Entwicklung einer individuellen Software).

Die Entwicklung eines Lastenhefts oder Pflichtenhefts ist teilweise sehr aufwendig und komplex. Mit den Lastenheftvorlagen und Pflichtenheftbeispielen von softwaremanager.cloud wird Ihnen ein Großteil der Arbeit abgenommen und Sie können Best Practices nutzen.